24. 10. 2013

Arbeitnehmer können das Monatsnettogehalt durch einen Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte erhöhen. Durch die Freibeträge wird die anfallende Lohnsteuer gesenkt, die man monatlich zu viel bezahlt und die erst am Jahresende vom Finanzamt erstattet wird. Seit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte müssen die Freibeträge auf dieser eingetragen werden, um berücksichtigt zu werden. Die Oberfinanzdirektion Koblenz erinnert daran, dass dies seit Oktober 2013 möglich ist. Über die Freibeträge für das Jahr 2014 und wofür sie unter anderem beantragt werden können informiert die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München.

Ermäßigung bei hohen Kostenaufwendungen möglich

Es gibt viele Steuerpflichtige, die hohe Kosten haben. Beispielsweise jene, die aus beruflichen Gründen pendeln müssen. Gleiches gilt bei zu tragenden Unterhaltskosten. In diesen Fällen können die Steuerpflichtigen Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigen lassen. Dass bedeutet: Der Arbeitgeber zieht weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab.

Die Anträge für 2014 können seit dem 1.10.2013 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Das gilt auch dann, wenn die Verhältnisse unverändert geblieben sind. Ein erneuter Antrag ist notwendig. Hierfür reicht allerdings der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2013 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag bis zum Ende der Gültigkeit des Behindertenausweises weiterhin berücksichtigt. Doch warum sollte eine Ermäßigung der Lohnsteuer möglich sein? Hierfür gibt es viele Gründe. Unter anderem, wenn man aufgrund von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte hohe Werbungskosten hat, wer haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen hat oder wer außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) und Sonderausgaben (z. B. Spenden) hat. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mindestens 600 Euro pro Jahr betragen. Ein Steuerberater informiert gerne über weitere Gründe.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Maria Ulrich

Ansprechpartnerin: Maria Ulrich

Nymphenburger Straße 4

80335 München

Tel.: 089/41134860

Fax: 089/41134829

E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de

Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de

totop