16. 02. 2012

Die verbilligte Vermietung von Wohnraum an nahe Angehörige ist ein beliebtes Steuersparmodell. Allerdings müssen Immobilienbesitzer besondere steuerliche Regelungen beachten. Besonders dann, wenn die Wohnung beispielsweise an Verwandte oder Freunde zu einem Preis unter Marktniveau überlassen wird. Dann prüft das Finanzamt sehr genau. Bisher musste man als Vermieter belegen, dass langfristig gesehen ein Überschuss der reduzierten Mieteinnahmen über die kompletten Aufwendungen möglich ist. Dies ändert sich 2012. Nun gibt es eindeutige gesetzliche Richtlinien und die Überschussprognose entfällt. Über die Änderungen informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Bisherige Regelung

Bisher galten folgende Regelungen:

  • Wenn die Wohnung für weniger als 56 Prozent der ortsüblichen Miete vermietet wurde, waren die Werbungskosten nur zum Teil abzugsfähig.
  • Wenn die Miete über 56 Prozent der ortsüblichen Miete lag, jedoch unter 75 Prozent, dann musste eine komplizierte Berechnung angestellt werden, ob dauerhaft mit einem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten gerechnet werden konnte. Fiel diese Überschussprognose negativ aus, war ist ebenfalls eine Aufteilung mit teilweiser Nichtabzugsfähigkeit der Werbungskosten vorzunehmen.
  • Lag man über 75 Prozent, waren die Werbungskosten voll abzugsfähig.

Neue Regelung

Nun gibt es folgende neue Regelungen. Diese Änderungen gelten auch für vor 2012 abgeschlossene Mietverträge.

  •  Wenn die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt, dann erfolgt ohne Prüfung einer Überschussprognose eine anteilige Kürzung der auf die Wohnung entfallenden Werbungskosten. Diese wird dann von den Mieteinnahmen abgezogen.
  • Wenn die Miete zwischen 66 % und 99,9 % der ortsüblichen Mieten betragen, dann ist ein ungekürzter Werbungskostenabzug zulässig, denn eine Überschusserzielungsabsicht wird dann grundsätzlich unterstellt, sodass keine Prognoserechnung nötig ist. Die Werbungskosten zählen dann zu 100 %.

Für ausführliche Informationen Vermietung an Angehörige steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

22391 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10

Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de

Homepage: www.steuerberater-zielinski.de

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