18. 06. 2010

Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter stehen Mandanten seit 2003 in ihrer Kanzlei zur Seite. Die beiden Rechtsexperten blicken auf eine langjährige, erfolgreiche Erfahrung in der Rechtsberatung und Rechtsvertretung zurück.

Alexander Dobiasch vertritt bereits seit 1997 als Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten, Rupert Richter seit 1990. Ihre anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf die Belange von Mandanten in folgenden Rechtsbereichen:

Familienrecht
Das Familienrecht regelt einen wesentlichen Aspekt des menschlichen Lebens. Von der Eheschließung über Unterhalt und Sorgerecht bis hin zum Scheidungsrecht sind seine Bestimmungen von persönlicher Bedeutung für Millionen Bundesbürger. Alexander Dobiasch und Rupert Richter engagieren sich für die familienrechtlichen Belange ihrer Mandanten. Eine juristisch fundierte Vertragsgestaltung und Beratung ist für sie selbstverständlich, ebenso wie die Durchsetzung von Ansprüchen ihrer Mandanten auf außergerichtlichem und gerichtlichem Weg.

Erbrecht
Die Regelung der persönlichen Hinterlassenschaft im Todesfall ist vielen Mandanten ein dringendes Bedürfnis. Sie findet ihre rechtliche Grundlage in den Bestimmungen des Erbrechts. Die Rechtsanwaltskanzlei Dobiasch & Richter verfügt über fachliche Kompetenz und ausgiebige Erfahrung im Umgang mit erbrechtlichen Fragestellungen. Sie berät und vertritt Mandanten bei der Erstellung von Testamenten sowie in der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche und Rechte.

Grundstücksrecht
Im äußerst umfangreichen Grundstücksrecht sind alle Ansprüche aus Eigentum und Besitz eines Grundstückes normiert. Ohne fundierte juristische Fachkenntnis ist es kaum möglich, ihre Bandbreite zu erfassen und eine detaillierte Auskunft über die Rechte und Pflichten zu erteilen. Den Mitarbeitern der Kanzlei ist es aus diesem Grund ein Anliegen, ihre Kompetenz und Erfahrung in diesem Rechtsbereich weiterzugeben.

Arbeitsrecht
Die Beziehung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird durch das Arbeitsrecht in weiten Bereichen gestaltet. Seine unterschiedlichen Normen und Bestimmungen sind, ebenso wie die Arbeit selbst, von großem Einfluss auf das alltägliche Leben. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter beraten und betreuen Arbeitnehmer und Arbeitgeber professionell in den Schwerpunkten Vertragsrecht und Kündigungen.
 
Allgemeines Zivilrecht
Im allgemeinen Zivilrecht werden für eine Vielzahl alltäglicher Vorgänge rechtliche Grundlagen geschaffen. Kauf-, Miet- und Werkverträge, Schenkungen und Schadensersatz sind nur wenige Beispiele für die vielfältigen Fragestellungen, die der Normierung des allgemeinen Zivilrechts unterliegen. Mandanten der Kanzlei erfahren in ihren zivilrechtlichen Belangen die fachkompetente Unterstützung, derer sie bedürfen.

Wohneigentumsrecht
Die Verhältnisse zwischen den Parteien von Wohneigentumsgemeinschaften machen es oft notwendig, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwälte Dobiasch & Richter engagieren sich als Rechtsexperten im Wohneigentumsrecht für Wohnungseigentumsgemeinschaften, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer.

Zwangsvollstreckung
In der Zwangsvollstreckung ist schnelles und professionelles Verhalten gefragt, wenn Zugriffsmöglichkeiten auf das Vermögen eines Schuldners ausgeschöpft werden sollen.
Das hochqualifizierte Mitarbeiterteam der Kanzlei gewährleistet eine effektive, schnelle Zwangsvollstreckung und trägt so dazu bei, die Interessen des Mandanten zu wahren.

Für weitere Fragen zur Kanzlei und rechtlichen Anliegen stehen die Rechtsanwälte Dobiasch & Richter gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Rechstanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae@dobiasch-richter.de
Homepage: http://www.dobiasch-richter.de

 

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