29. 05. 2012

Auch professionell und korrekt erstellte Steuererklärungen können nicht ausschließen, dass die Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung von der Steuererklärung abweicht. Wenn es zu Abweichungen im Steuerbescheid kommt, dann sollte man, um dennoch sein Recht zu erhalten, den Weg über ein Rechtsbehelfsverfahren wählen. Über diesen informiert die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg.

Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren durch einen Steuerberater

Die Komplexität der Steuergesetze führt dazu, dass zahlreiche Steuerbescheide fehlerhaft sind. Diese Fehler gehen meist zulasten des Steuerzahlers. Um sich gegen falsche Steuerbescheide zur Wehr zu setzen, sind Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde notwendig. Die Führung solcher Auseinandersetzungen erfolgt durch den außergerichtlichen Rechtsbehelf (Einspruch) oder der Klage beim Finanzgericht bzw. Bundesfinanzhof. Mit einem Einspruch gelangt man in das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Durch die Einlegung des Einspruches hat das Finanzamt den Steuerbescheid in vollem Umfang erneut zu prüfen. Schafft das Einspruchsverfahren keine Lösung, kann der Steuerpflichtige vor dem zuständigen Gericht Klage erheben. Sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens notwendig sind und darüber hinaus übernimmt ein Steuerberater. Zu seinen umfangreichen Leistungen zählen folgende:

  • Wenn das Finanzamt den eingereichten Einspruch ablehnt, prüft ein Steuerberater zunächst die Erfolgsaussichten, anhand der Rechtssprechung, einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
  • Bestehen Erfolgsaussichten für die Klage, wird diese fristgerecht beim Finanzgericht eingereicht und begründet. Andernfalls wird selbstverständlich von einer Klageerhebung Abstand genommen.
  • Kommt es im Rahmen der Klage zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht, wird der Mandant durch den Steuerberater vertreten.
  • Weist das Finanzgericht die Klage ab, lässt aber wegen der Bedeutung der Sache eine Revision beim Bundesfinanzhof zu, wird hiervon Gebrauch gemacht, sofern eine Überzeugung der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts besteht.

Für ausführliche Informationen zum Rechtsbehelfsverfahren steht die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Heim

Ansprechpartner: Gerhard Heim

Steuerberater

Klinkerberg 9

86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0

Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info@steuerkanzlei-heim.de

Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de

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