11. 11. 2011

Grauschleier an den Wänden und durchgelaufene Teppichböden. Eine Renovierung steht in Haus. Was viele nicht wissen: Die Kosten hierfür sind zum Teil von der Steuer absetzbar. Wenn man die Einkommenssteuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich selbst macht, sollte man sich im Vorfeld gut informieren, um alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können. Die Verschönerung der eigenen vier Wände ist nämlich steuerlich absetzbar. Wann Renovierungskosten von der Steuer absetzbar sind, erklärt der erfahrene Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

 

Wer sein Haus oder seine Wohnung von Handwerkern instand setzen oder modernisieren lässt, kann Kosten von bis zu 6000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Von den 6.000 Euro sind 20 Prozent absetzbar. Maximal sind also 1.200 Euro von der festgesetzten Einkommensteuer abzuziehen, dies ist eine direkte Steuerersparnis. Absetzbar sind allerdings nur die Arbeitsleistung sowie Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete. Materialkosten sind ausgenommen.

Zu den Handwerkerleistungen, die steuerabzugsfähig sind, zählen folgende Schönheitsreparaturen:

  • Tapezieren und Streichen der Wände
  • Malerarbeiten
  • Kosten für die Reinigung des Teppichbodens oder die Ausbesserung des Parkettbodens
  • Fensteraustausch
  • Herausreißen alter Fußböden, Fliesen und Parkett legen
  • Arbeiten am Dach, an Regenrinne und Fassaden
  • Streichen von Fußböden, Heizkörpern und Heizungsrohren, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen
  • Entfernen von Wand- und Deckenrissen

Voraussetzung für eine Rückerstattung ist eine ordnungsgemäße Quittung und die Zahlung der Handwerkerrechnung auf das Konto des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat.

Mit Antworten und hilfreichen Tipps zum Thema Renovierungskosten absetzen, steht das Steuerbüro Zielinski aus Hamburg gerne jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

22391 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10

Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de

Homepage: www.steuerberater-zielinski.de

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