15. 11. 2011

Bekommt ein Kind, zum Beispiel zum Abschluss des Studiums oder zum Geburtstag 500 Euro geschenkt, dann handelt es sich rein rechtlich bereits um eine Schenkung. Je nachdem, wie hoch der geschenkte Betrag ist, kann dies steuerpflichtig sein. Schließlich erzielt die beschenkte Person damit Vermögen. Wenn der vom Staat festgelegte Freibetrag überschritten wird, erhebt das Finanzamt die sogenannte Schenkungsteuer. Was eine Schenkung ist und wonach die anfallenden Steuern sich richten, erklärt die erfahrene Steuerkanzlei Heim aus Augsburg.

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist ein Vertrag zwischen einem Schenkenden und der beschenkten Person. Im Falle eine Schenkung sind sich beide Parteien darüber einig, dass ein Gegenstand unentgeltlich übertragen wird.

Wann fällt die Schenkungsteuer an?

Die Schenkungsteuer fällt bei jeder Schenkung unter lebenden Verwandten oder Nicht-Verwandten an, wenn beide Parteien die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Die Schenkungsteuer ist als Ergänzung zur Erbschaftssteuer zu sehen. Sie unterliegt im Großen und Ganzen denselben Maßstäben und Regelungen. So soll eine Umgehung der Erbschaftssteuer durch vorzeitige Schenkung verhindert werden.

Wie werden die Steuern festgesetzt?

Zuständig für die Festsetzung der Steuern ist das Finanzamt. Die Mitteilung erfolgt über einen Steuerbescheid.

Die Steuereinnahmen aus der Schenkungsteuer gehen an die jeweiligen Länder.

Im BGB sind die genauen Bestimmungen zur Schenkungsteuer im Erbschaft- und Steuergesetz (ErbStG) festgelegt.

Wonach richtet sich die Höhe der Steuern?

Die Höhe richtet sich nach dem Wert des steuerpflichtigen Anteils der Schenkung und nach der jeweiligen Steuerklasse des Beschenkten. Folgende Einteilung wird vorgenommen:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, eingetragener Lebenspartner
  • Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern und Kinder sowie geschiedene Ehegatten
  • Steuerklasse III: alle übrigen Schenkenden (z.B. Pflegekinder)

Wenn man eine Schenkung in Betracht zieht, ist es in jedem Fall ratsam, einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen. Dieser kennt sich mit allen Themen im Bereich Schenkung aus.

Die Steuerkanzlei Heim berät in allen Fragen rund um die Schenkung und steht jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Heim

Ansprechpartner: Gerhard Heim

Steuerberater

Klinkerberg 9

86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0

Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info@steuerkanzlei-heim.de

Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de

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