15. 06. 2011

Wie in jedem Jahr, so nutzt der Gesetzgeber auch in diesem Jahr die Zeit bis zur Sommerpause, um steuerrechtlich relevante Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen. Der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig informiert über die aktuell anstehenden Rechtsänderungen.

Im Zuge der Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien und anderer steuerlicher Veränderungen stehen derzeit sieben Änderungen des Steuerrechtes an:

  • Bisher war es beim Erwerb einer GmbH aufgrund der Sanierungsklausel möglich, dass deren Verlust nicht auf den Käufer übergeht. Ausgehend von einer Entscheidung der Europäischen Kommission wird diese Bestimmung nun rückwirkend bis zum Zeitpunkt ihres Erlasses im Jahr 2008 aufgehoben. Entsprechend erzielte Steuervorteile sind vom Fiskus zurückzufordern. Ob ein von der Bundesregierung angestrebtes Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union die Aufhebung der Sanierungsklausel rückgängig machen wird, bleibt abzuwarten.
  • Erben und Beschenkte, deren Steuerpflicht eingeschränkt ist, erhalten durch ein neues Antragsrecht erheblich höhere Freibeträge für den Vermögenszugewinn. Abhängig vom Grad der Verwandtschaft kann er von den bisher gültigen 2.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro ansteigen.
  • Begleitend zu Abschaffung der klassischen Lohnsteuerkarte zugunsten der elektronischen Lohnsteuerabrechnung im Jahr 2012 wird eine Reihe neuer Verfahrensvorschriften erlassen.
  • Die steuerlich relevanten Freiwilligendienste werden um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst ergänzt.
  • Eine Beschränkung der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug für eingeschränkt Steuerpflichtige soll den Missbrauch dieser Beträge unterbinden.
  • Die Regelung der Grundstücksbewertung im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird aktuellen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Baupreisindizes angepasst.
  • Die Amtshilfe zwischen Deutschland und anderen Staaten der Europäischen Union in Steuerfragen erfährt ebenfalls eine Neuregelung.

Als langjährig erfahrener Steuerexperte steht Jürgen-Dieter Körnig seinen Mandanten jederzeit gerne zur Seite, wenn es daran geht, neue steuerliche Regelungen zu erläutern und effektiv zur Erschließung steuerlicher Gestaltungsspielräume auszunutzen. Weiterführende Fragen zu allen steuerlichen Themengebieten beantwortet der Mannheimer Steuerberater jederzeit gerne.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

Homepage: www.stb-koernig.de

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