2. 06. 2010

Steueränderungen durch Anpassung an EU-Recht

Durch das am 14. April 2010 verkündete Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften  kommt es zu einer Reihe von steuerrechtlichen Veränderungen. Über den Inhalt dieser Neuerungen informiert  Sie Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig.

Zusammenfassende Meldung grenzüberschreitender Umsätze

Unternehmer mit grenzüberschreitenden Umsätzen unterliegen ab Juli 2010 einer Änderung des Meldezeitpunkts für die Zusammenfassende Meldung . War bisher für Lieferungen innerhalb der EU  eine Abgabe pro Quartal gültig, so ist ab Juli 2010 eine monatliche Abgabefrequenz die Regel. Gleichzeitig wurde der Meldetermin vom 10. Tag des Monats, der auf die Lieferung folgt, auf den 25. verschoben.

Eine Ausnahme gilt für Lieferungen innerhalb der EU, die pro Quartal 50.000 Euro nicht übersteigen. Hier darf die Zusammenfassende Meldung weiterhin vierteljährlich abgegeben werden.  Bis Ende 2011 gilt eine Übergangsfrist mit einer Grenze von 100.000 Euro.

Die Neuregelung betrifft nur Warensendungen innerhalb der EU. Deutsche Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten sonstige Dienstleistungen ausführen, unterliegen auch weiterhin einer quartalsbezogenen Meldepflicht.

Mitarbeiterbeteiligung

Arbeitgebern ist mit Verkündung des Gesetzes eine jährliche, steuer- und sozialversicherungsfreie  Zuwendung von Mitarbeiterbeteiligungen von bis zu 360 Euro pro Jahr gestattet. Diese Bestimmung ist auch dann gültig, wenn entsprechende Zuwendungen mit Lohnansprüchen der Arbeitnehmer verrechnet werden.

 

Postdienste

Ab dem 01. Juli 2010 gilt für flächendeckende Postdienstleister generell eine Befreiung von der Umsatzsteuer, die bisher ein Privileg der Deutschen Post war. Von der Umsatzsteuer ausgenommen sind nach dieser Regelung Briefsendungen bis 2000g, Pakete bis 10kg sowie Einschreiben und Wertsendungen.

Degressive Abschreibung

Grundbesitz in der EU oder EWR kann rückwirkend für alle offenen Einkommenssteuerbescheide degressiv über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren abgeschrieben werden. Bedingung der Zulässigkeit einer degressiven Abschreibung für Immobilien ist in diesem Fall ein Bauantrag, der vor 2006 gestellt wurde, oder der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bis zum 31.12.2005.

Gemeinnützige Zwecke

Spenden, Zuwendungen an Stiftungen und Mitgliedsbeiträge sind auch dann rückwirkend absetzbar, wenn sie an Einrichtungen in anderen EU- oder EWR Staaten gerichtet sind. Dies gilt nur dann, wenn die fragliche Körperschaft von der Körperschaftssteuer befreit wäre, würde sie in Deutschland Einkünfte erzielen. Die Regelung gilt für Spenden seit 2007. Absetzbar sind 20% des gesamten Betrages der Zuwendungen an Stiftungen bis in Höhe von 1 Mio. Euro.

Altersvorsorge

Entsprechend der Vorgaben des EuGH wurde die Riester-Förderung in drei Punkten angepasst:

  • Grenzgänger und Wanderarbeiter haben, unabhängig von ihrer Steuerpflicht, Zugang zur Altersvorsorgezulage. Hierzu reicht es aus, wenn sie in einem inländischen Alterssicherungssystem versichert sind.
  • Zudem kann die steuerliche Förderung der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum auch für Immobilien im Ausland eingesetzt werden, sofern sie im EU- oder EWR- Raum liegen.
  • Schließlich wird die steuerliche Förderung bei einem Umzug in das EU- oder EWR-Ausland nicht mehr zurückgefordert.

Bei weiteren Fragen und Problemen im Bereich des Steuerrechts steht Ihnen Steuerberater Jürgen Dieter Körnig gerne zur Verfügung.

Presseinformationen:

Steuerberater

Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel:  06 21 - 1 00 69

Fax: 06 21 - 1 33 58

koernigjd@t-online.de

www.stb-koernig.de

totop