24. 02. 2014

Die Steuererklärung ist für viele Steuerpflichtige eine Pflichtabgabe. Sie dient dazu, dass alle steuerrelevanten Einkünfte und Aufwendungen dokumentiert werden. Auf dessen Grundlage errechnet das Finanzamt dann die zu zahlende Einkommenssteuer für das entsprechende Jahr. Für viele zählt als Stichtag zur Abgabe der 31. Mai. Andere wiederum können sich mit der Erstellung und Abgabe Zeit lassen. Wer zu dieser Gruppe gehört, erklärt der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Stichtag 31. Mai und Sonderregelungen

Eine Steuererklärung kann sich durchaus lohnen. Denn wer während des Jahres zu viele Steuern vorausgezahlt hat, kann eventuell mit einer Steuererrückerstattung rechnen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Steuererklärung erstellt wird. Entweder mithilfe von dafür bereitstehenden Formularen oder elektronisch via Internet. Doch welche Fristen gelten? Für diejenigen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2014 beim Finanzamt eingehen. In diesem Jahr fällt der 31. Mai auf einen Samstag. Das könnte bedeuten, dass von den Finanzämtern der 2. Juni 2014 als letzter Termin anberaumt wird. Besteht ein wichtiger Grund, die Frist zu verlängern, kann hierzu ein Antrag mit einer entsprechenden Begründung an das Finanzamt richten. In der Regel wird dem Wunsch auf Fristverlängerung problemlos stattgegeben. Anders sieht es für diejenigen aus, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen. Sie besitzen bis zum 31. Dezember Zeit, um die Steuererklärung zu erstellen und an das Finanzamt zu übergeben. Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen, hat sogar vier Jahre Zeit für die Steuererklärung.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Günter Zielinski - Steuerberater

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Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

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