25. 02. 2011

Private und unternehmerische Steuerzahler haben bei der Abgabe von Steuererklärungen gesetzliche Fristen einzuhalten. Die Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler berichtet über die für 2010 maßgeblichen Termine.

Für Einkommenssteuererklärungen gelten ebenso wie für die Erklärung der Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuer gesetzliche Fristen. Die für das Jahr 2010 angesetzten Termine wurden kürzlich von den verantwortlichen Stellen der Bundesländer bekannt gegeben.

Grundsätzlich müssen die geforderten Erklärungsformulare bis Ende Mai 2011 bei der Finanzverwaltung eingehen, wenn eine Abgabepflicht vorliegt. Ist dem Beantragenden die Fristeinhaltung nicht möglich, kann er unbegründet eine Fristverlängerung bis Ende September 2011 beantragen. Reicht auch dieser Zeitraum nicht, verlängert die Finanzverwaltung die Abgabefrist nur in begründeten Einzelfällen weiter.
Wurde ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung betraut, so gilt für diese eine Abgabefrist bis zum 31.12.2011. Gegebenenfalls kann die Frist auf Antrag bis Ende Februar 2012 verlängert werden. In diesem Fall ist jedoch eine sachliche Begründung vonnöten, die sich nicht etwa auf eine Überlastung der zuständigen Kanzlei beschränkt.
Arbeitnehmer leisten über die Lohnsteuer direkte Steuerabgaben an den Staat. Aus diesem Grund werden ihre Einkommensteuererklärungen von der Finanzverwaltung gesondert behandelt. Nur in dem Fall, dass ein Arbeitnehmer voraussichtlich eine Steuernachzahlung zu leisten hat, unterliegt er der regulären Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Andernfalls kann er auf freiwilliger Basis mittels einer sogenannten Antragsveranlagung eine Einkommensteuerveranlagung herbeiführen, wozu der Arbeitnehmer grundsätzlich vier Jahre Zeit hat.
Eine Einkommensteuererklärung ist für Nichtarbeitnehmer verpflichtend, sobald ihre Einkommen den steuerrechtlichen Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro pro Jahr übersteigen. Der Einkommenssteuerfreibetrag gilt für unverheiratete Erwachsene ebenso wie für in Trennung lebende Ehepartner und Kinder. Für Ehepaare, die sich steuerlich zusammen veranlagen lassen, verdoppelt sich der Freibetrag.
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Abgabefristen wird durch einen Verspätungszuschlag in Höhe von 10% der von der Finanzverwaltung festgestellten Steuerlast sanktioniert. Die Sanktionshöhe ist auf 25.000 Euro begrenzt. Gleiches gilt auch, wenn die rechtzeitige Beantragung eines Fristaufschubs vergessen wird.
Das bestmögliche Ergebnis einer Steuererklärung zu erzielen, gestaltet sich angesichts des komplizierten deutschen Steuerrechts ohne die engagierte Unterstützung eines Steuerberaters oftmals schwer.
Die Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler steht ihren privaten und unternehmerischen Mandanten aus diesem Grund seit vielen Jahren mit Erfahrung und Kompetenz in allen steuerlichen Angelegenheiten zur Seite.
Für weiterführende Informationen steht sie jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Monika Nadler
Steuerberaterin
Ekbertstr. 8
38122 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 2 33 50 77
Fax: 05 31 / 2 33 50 79
E-Mail: monika.nadler@t-online.de
Homepage: www.steuerberaterin-nadler.de
 

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