16. 01. 2012

Jeder Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, seine Leistungen gegenüber seinen Kunden mit einer Rechnung abzurechnen. Um den Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend zu machen, müssen Rechnungen gewisse Pflichtangaben enthalten. Diese prüft das Finanzamt genau. Bei Verstößen gegen Formvorschriften oder bei unvollständigen Rechnungsangaben gefährden Unternehmer den Vorsteuerabzug. Aus diesem Grund sollten Rechnungen bestimmten Vorschriften genügen. Welche Angaben bei einer Rechnungsausstellung verpflichtend sind, erklärt der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Pflichtangaben im Überblick

Die Finanzverwaltung lässt den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Unternehmers nur zu, wenn sie die in §§ 14 und 14a UStG verlangten Angaben enthalten. Eine Rechnung muss daher folgende Pflichtangaben enthalten, wenn an andere Unternehmer Leistungen erbracht werden, unabhängig davon, ob es sich um umsatzsteuerpflichtige oder um bestimmte umsatzsteuerfreie Leistungen handelt:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmens/Kunden
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID)
  • die einmalige und fortlaufende Rechnungsnummer, die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der jeweiligen Dienstleistung
  • Leistungszeitpunkt
  • den anzuwendenden Steuersatz sowie den Steuerbetrag oder den Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  • das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt für die Leistungen, das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung, ggf. jede im Voraus vereinbarte Preisminderung, sofern nicht bereits im Entgelt berücksichtigt
  • erbringt man Bauleistungen an Nicht-Unternehmer oder für den nichtunternehmerischen Bereich eines Unternehmers muss ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers von zwei Jahren für die Rechnung erfolgen

Für ausführliche Informationen zu Pflichtangaben in Rechnungen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

22391 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10

Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de

Homepage: www.steuerberater-zielinski.de

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