28. 02. 2012

Die Umsatzsteuer bei Ärzten stellt grundsätzlich eine Ausnahmeregelung dar. Die medizinische Heilbehandlung ist davon nicht betroffen, denn die Leistungen eines Arztes sind dann steuerfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen dienen. Abseits der klassischen Behandlungen, die ausschließlich der Heilung dienen, gibt es einige Leistungen, die zur Umsatzsteuerpflicht führen. Welche das sind, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.

Folgenden Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig

Von der Umsatzsteuerbefreiung des 4 Nr. 14 UStG explizit ausgenommen ist die Lieferung

beziehungsweise die Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, wenn diese im Eigenlabor der Zahnarztpraxis hergestellt wurden. Hierzu gehören:

  • Einzelkronen, Brücken und herausnehmbarer Zahnersatz
  • Modelle, Bissschablonen, Bisswälle und Funktionslöffel
  • Füllungen (Inlays), Dreiviertelkronen (Onlays) und Verblendschalen für die Frontflächen der Zähne (Veneers) aus Keramik. Dies gilt außerdem für Zahnersatz, der mit CEREC hergestellt wird

Ebenfalls umsatzsteuerpflichtig ist die Durchführung von indirekten Unterfütterungen,

Bleaching und sonstige kosmetische Behandlungen. Auch der Verkauf von Zahnbürsten, Zahncremes und sonstigen Mundhygieneartikeln ist umsatzsteuerpflichtig. Übrigens gehört auch die Materialbereitstellung, also das Überlassen von Gold oder Zähnen an Fremdlabore, zu den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen eines Zahnarztes.

Umsatzsteuerbefreite Leistungen

Die Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 Nr. 14 UStG) betrifft unter anderem zahnärztliche

Heilbehandlungen. Hierunter fallen alle Tätigkeiten, die zwecks Vorbeugung, Diagnose und Heilung vorgenommen werden. Hierzu gehören unter anderem klassische Behandlungsmaßnahmen wie der 01-Befund, PAR-Behandlungen und Füllungen.

Für ausführliche Informationen zur Umsatzsteuer bei Zahnärzten steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberaterin Ute Marseille

Josef-Baumann-Str. 21

44805 Bochum

Telefon: 0234 - 96431 31

Telefax: 0234 - 96431 91

Email: info@steuerkanzlei-marseille.de

Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de

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