4. 07. 2012

Eine Trennung bedeutet meist, dass einige Verhältnisse geregelt werden müssen. Hierzu gehört, dass die Existenz für den geschiedenen Ehepartner, der nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, gesichert werden muss. Das heißt, dass ein Unterhaltsanspruch gegen den ehemaligen Ehepartner vorliegt. Auch Kinder erhalten Unterhalt. Eltern müssen Kindern so lange Unterhalt zukommen lassen, wie diese nicht über genug eigenes Einkommen verfügen, um ihren Unterhaltsbedarf selbst zu finanzieren. Das ist bei minderjährigen Kindern meist der Fall. Über das Unterhaltsrecht informieren die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.

Unterhaltsregelung erfordert Fachkenntnisse

Die Regelung des Unterhaltes bildet einen Schwerpunkt der Familienrechtspraxis und stellt nach einer Trennung meist die unangenehmste Angelegenheit dar. Denn es geht darum, eine Existenzregelung zu finden. In jedem Fall ist der Unterhaltspflichtige zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet. Das bedeutet, er muss seine gesamte finanzielle Situation offen legen. Zudem ist eine genaue Ermittlung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes notwendig. Da die Berechnung der Unterhaltshöhe nicht einfach ist und die Richtigkeit von entscheidender Bedeutung für die Existenzsicherung ist, sollte man die fundierten Kenntnisse eines Rechtsanwalts zur Regelung des Unterhalts in Anspruch nehmen. Dieser kann die Berechnung korrekt durchführen und kann so Unterhaltsansprüche erfolgreich sowohl durchsetzen als auch abwehren.

Für ausführliche Informationen zum Unterhaltsrecht und zu weiteren Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner:

Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter

Marktstraße 8

18528 Bergen auf Rügen

Telefon: +49 03838 / 25 71 10

Telefax: +49 03838 / 25 71 15

E-Mail: rae@dobiasch-richter.de

Homepage: www.dobiasch-richter.de

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