4. 02. 2011

Die Wahl der steuerlich optimalen Rechtsform stellt Unternehmensgründer vor eine erhebliche Herausforderung. Die Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler informiert daher über die grundlegenden steuerlichen Auswirkungen dieser maßgeblichen Entscheidung.

Sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen erfüllt werden, hat der Unternehmensgründer die Wahl, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft zu gründen. Aus steuerlicher Perspektive gibt es eine Reihe von Unterschieden zwischen beiden Rechtsformtypen.

Besteuerung von Gewinnen
In Personengesellschaften versteuern die Gesellschafter Gewinne als persönliches Einkommen gemäß der progressiv ansteigenden Einkommenssteuer. Demgegenüber entrichten Kapitalgesellschaften auf ihre Gewinne eine pauschale Körperschaftssteuer in Höhe von 15%, die zusätzlich vom 5,5%-igen Solidaritätszuschlag belastet wird.

Verlustverrechnung
Verluste und Gewinne werden bei Personengesellschaften zum steuerpflichtigen Einkommen des Gesellschafters aufgerechnet. Entstehen einer Personengesellschaft Verluste, reduziert sich also die Steuerlast des Gesellschafters.
Hingegen bilden Verluste für Kapitalgesellschaften einen in die nächste Abrechnungsperiode zu übertragenden Bilanzposten. Aus ihm ergeben sich keine Steuersenkungen auf ausgezahlte Gewinne.

Gewerbesteuern
Für Personengesellschaften, wie auch Kapitalgesellschaften, beträt die Steuermesszahl der Gewerbesteuer 3,5%. Die meisten Personengesellschaften verfügen allerdings über einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Gleichzeitig senkt die Gewerbesteuer die Einkommenssteuerverpflichtung ihrer Gesellschafter. Entsprechende steuerliche Vorteile ergeben sich für Kapitalgesellschaften nicht.

Lohnsteuern
Die Einkünfte der geschäftsführenden Gesellschafter von Personengesellschaften werden steuerrechtlich weder mit Lohnsteuern belastet, noch als steuermindernde Betriebsausgabe bewertet. Demgegenüber gelten Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft nicht als Eigentümer, sondern Angestellte des Unternehmens. Auf ihre Gehälter sind Lohnsteuern zu entrichten. Gleichzeitig können sie von der Kapitalgesellschaft als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Rechtsformwahl machen eine umfassende, professionelle Beratung für die meisten Unternehmensgründer dringend notwendig. Die seit vielen Jahren in der Existenzgründungsberatung erfahrene Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler steht Unternehmensgründern bei der Rechtsformwahl und in allen anderen steuerrechtlich bedeutsamen Gestaltungsfragen kompetent zur Seite. Für weitere Informationen steht sie jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt
Steuerberaterin Monika Nadler
Ekbertstr. 8
38122 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 2 33 50 77
Fax: 05 31 / 2 33 50 79
E-Mail: monika.nadler@t-online.de
Homepage: www.steuerberaterin-nadler.de
 

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