2. 07. 2010

Jahr für Jahr versenden deutsche Finanzämter fehlerhafte Steuerbescheide. Nach neuen statistischen Erhebungen ist davon auszugehen, dass es sich dabei keineswegs nur um Einzelfälle handelt. Vielmehr sind bis zu 40 % aller deutschen Steuerbescheide betroffen! 

Vor diesem Hintergrund ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein Steuerbescheid, der als falsch empfunden wird, auch tatsächlich fehlerhaft ist. Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski informiert als Spezialist für die Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Finanzverwaltung über den richtigen Weg im Umgang mit falschen Steuerbescheiden.

Die Korrektur eines fehlerhaften Steuerbescheids durch die Finanzverwaltung hängt grundsätzlich von einem schriftlichen Einspruch beim Finanzamt ab. Hier muss von vornherein die einmonatige Einspruchsfrist für Steuerbescheide beachtet werden. Eine Fristüberschreitung führt zur automatischen Ablehnung des Einspruchs.

Innerhalb der Frist sollten vorbereitende Schritte unternommen werden, um mit einer soliden sachlichen Begründung des Einspruchs dessen Erfolgsaussichten zu erhöhen.

An erster Stelle steht die Feststellung von Abweichungen zwischen dem angezweifelten Steuerbescheid und der zugrunde liegenden Steuererklärung. Dies ermöglicht es, den Steuerbescheid zielgerichtet auf Fehlentscheidungen zu untersuchen.

Die Ursache vorhandener Abweichungen sollte in einem zweiten Schritt gründlich überprüft werden. Von großer Bedeutung sind Rechtsvorschriften oder Urteile von Steuergerichten, die das Finanzamt als Begründung seines abweichenden Bescheides anführt.

Sind die Argumente des Finanzamtes bekannt, ist zu ermitteln, ob die fraglichen Vorschriften und Urteile auf die eingereichte Steuererklärung zutreffen und von der Finanzverwaltung richtig angewandt wurden.

Auf die gründliche Analyse des Steuerbescheids sowie der entsprechenden Entscheidungen des Finanzamtes folgen die Formulierung des schriftlichen Einspruchs und seine Einreichung. Die Einspruchsbegründung muss in jedem Fall eine genaue Darstellung des Sachverhaltes und seine rechtliche Würdigung enthalten. Die bisher durchgeführten vorbereitenden Schritte finden hier ihren Nutzen.

Das Finanzamt ist nun verpflichtet, auf den Einspruch zu reagieren. Es ist in dieser Phase von Vorteil, einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Häufig bietet dies die Gelegenheit, Missverständnisse zu erkennen, zu beseitigen und zu einer schnellen Problemlösung zu gelangen.

Ist es nicht möglich, den Sachbearbeiter umzustimmen, wird der Einspruch zur Angelegenheit der Rechtsbehelfsstelle. Ihre Aufgabe ist es, den gesamten Sachverhalt neu zu prüfen. Nach Abschluss der Prüfung kann die Rechtsbehelfsstelle, dem Einspruch folgend, einen abgeänderten Steuerbescheid erteilen. Vertritt sie auch weiterhin die bisherige Haltung des Finanzamtes, ergeht eine Einspruchsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung. In ihr werden die Möglichkeiten und Wege zur Klage vor dem zuständigen Finanzgericht beschrieben.

Die genaue Überprüfung eines Steuerbescheides ist ohne Fachkenntnisse kompliziert, zeitaufwändig und fehleranfällig. Aus diesem Grund lohnt es sich, Steuerexperten wie Günter Zielinski mit der Durchführung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide zu betrauen. Nicht umsonst hat er in Hamburg einen Ruf als Experte für Konflikte mit den Finanzverwaltungen.

Steuerberater Günter Zielinski beantwortet gerne weitere Fragen zu den Themen Steuerrecht und Konflikte mit Finanzbehörden.

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

22391 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10

Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

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