22. 01. 2014

Der Ablauf einer Betriebsprüfung ist durch Rechte und Pflichten des Unternehmers festgelegt. Die Finanzverwaltungen haben den Betriebsprüfungsdienst personell verstärkt. Die Ankündigung einer steuerlichen Außenprüfung übt bei den Betroffenen, speziell bei kleineren Betrieben, die in größeren Zeitintervallen geprüft werden, häufig Unsicherheiten aus. Vor allem Umsatzsteuer und Vorsteuer stehen bei den Prüfern im Fokus. Umsatzsteuer entsteht bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer z. B. bei privater Pkw-Nutzung. Bei mittelständischen Unternehmen geht es in der Betriebsprüfung sehr häufig um Fahrtenbücher, Buchungsbelege, Betriebsfeiern und Geschenke als Betriebsausgaben an Mitarbeiter und Geschäftspartner. Über die Betriebsprüfung informiert der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig.

Betriebsprüfung: So behalten Sie den Überblick

Unternehmer haben das Recht, um Verschiebung der Prüfung zu bitten, wenn der Termin betriebsbedingt oder persönlich nicht passt. Grundsätzlich ist der Unternehmer verpflichtet, an der Prüfung persönlich teilzunehmen. Er kann wegen der Mitwirkungspflicht eine andere Person als Vertretung benennen, die Auskünfte erteilt: seinen Buchhalter oder seinen Steuerberater.

Der Betriebsprüfer hat einen Anspruch auf einen geeigneten ruhigen Raum, in dem er die Betriebsprüfung ohne Störungen durchführen kann. Sind im Betrieb steuerlich relevante Daten elektronisch gespeichert, hat er das Recht per Datenzugriff Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Die notwendige technische Ausstattung wird dafür bereitgestellt.

Zum Abschluss der steuerlichen Außenprüfung findet eine Schlussbesprechung statt, in der Änderungen von Besteuerungsgrundlagen besprochen werden. Zur Schlussbesprechung kann der Betriebsprüfer weitere Mitarbeiter der Finanzverwaltung hinzuziehen. Die Resultate der Betriebsprüfung werden schriftlich in einem Prüfungsbericht festgehalten und dem Unternehmer zur Stellungnahme zugestellt. Erst danach werden die neuen Steuerbescheide erteilt. Innerhalb eines Zeitraums von einem Monat kann der Unternehmer dagegen Einspruch erheben.

Sind die neuen Steuerbescheide wirksam, werden die aktualisierten Daten von der Buchhaltung des Betriebes übernommen.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

Homepage: www.stb-koernig.de

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