20. 03. 2012

Es kracht täglich und im Minutentakt auf Deutschlands Straßen. Befindet man sich zum ersten Mal in einer solchen Situation, ist der Schockmoment manchmal so extrem, dass man überhaupt nicht weiß, wie man sich in dieser Situation passend verhält. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen erklären, wie man nach einem Verkehrsunfall am besten reagiert.

Sicherung der Unfallstelle und Erste Hilfe

Zunächst ist es wichtig, nicht in Panik zu geraten und die Unfallstelle zu sichern, sodass diese von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen wird und keine Gefahr darstellt. Danach gilt es, sich um eventuelle Verletzte zu kümmern und Erste Hilfe zu leisten. Bei Personenschäden ist in jedem Fall der Rettungswagen (112) zu alarmieren. Bei geringfügigen Schäden ist es wichtig, darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund sollte man nach Möglichkeit an den Straßenrand oder Ähnliches ausweichen. Normalerweise wird die Polizei nur bei einem Personenschaden oder bei hohen Sachschäden gerufen. Wenn sich die Parteien allerdings nicht einigen können, die Schuldfrage unklar ist oder Fahrerflucht vorliegt, kann auch in diesen Fällen Unterstützung durch die Polizei angefordert werden.

Unfallprotokoll

Nach den Erstmaßnahmen sollten Sie sich darum bemühen, die notwendigen Daten aufzunehmen. Hilfreich dafür ist ein Formular des europäischen Unfallberichtes, das in jedem Fahrzeug mitgeführt werden sollte. Es wird von allen Beteiligten ausgefüllt und unterschrieben. So ist sichergestellt, dass nichts Wichtiges vergessen wurde und die spätere Schadensabwicklung beschleunigt wird. Legen Sie auf keinen Fall ein Schuldbekenntnis ab und unterschreiben Sie nichts Unkorrektes. Nehmen Sie sich daher genug Zeit, den Unfall richtig darzustellen. Am Unfallbericht ist auch Platz für eine Unfallskizze. Sehr hilfreich für die spätere Rekonstruktion sind Fotos, daher ist es empfehlenswert, eine Kamera griffbereit im Fahrzeug zu deponieren. Nach einem Unfall sollten Sie die Autoversicherung unverzüglich informieren, um keine Ansprüche zu verlieren. Meist haben Autoversicherungen kostenlose Hotlines für Schadensmeldungen, die rund um die Uhr besetzt sind.

Rechtsanwalt einschalten

Um eine optimale Schadensregulierung zu erreichen und Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sofort nach dem Unfallereignis einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn Sie die Regulierung selbst übernehmen, machen Sie möglicherweise unwissend Fehler, die sich bei der Schadenregulierung nachteilig auswirken können. Ein Rechtsanwalt sollte möglichst auch dann eingeschaltet werden, wenn die Haftungsfrage eindeutig erscheint oder die Versicherung des Unfallgegners eine Regulierung bereits in Aussicht gestellt hat. Nur ein Rechtsanwalt berät Sie fachkundig und vertritt allein Ihre Interessen.

Für ausführliche Informationen zum richtigen Verhalten bei einem Verkehrsunfall stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner:

Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter

Marktstraße 8

18528 Bergen auf Rügen

Telefon: +49 03838 / 25 71 10

Telefax: +49 03838 / 25 71 15

E-Mail: rae@dobiasch-richter.de

Homepage: www.dobiasch-richter.de

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