15. 03. 2011

Soll eine neue Heizung installiert oder ein altes System erneuert werden, muss ihr Betreiber sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Größenanforderungen genügt. Über die Berechnung der notwendigen Anlagenleistung informiert der Delmenhorster Heizungsspezialist Ralf Mock.

Ursprünglich wurde die notwendige Dimensionierung eines Heizungssystems in Deutschland nach DIN 4701 bestimmt. Hierzu war der die erforderliche Wärmeleistung zunächst für die einzelnen Räume zu berechnen und dann zum benötigten Gesamtleistungswert zu addieren. Die Berechnung durch die Addition des Wandwärmeverlustes mit dem Lüftungswärmeverlust.

Im Jahr 2004 bewirkte die Einführung der europaweit anzuwendenden Norm EN 12 831 eine erhebliche Vergrößerung der Mindestheizleistung neuer oder erneuerter Heizungssysteme. Wie auch DIN 4701 berechnet sich die Anlagenleistung nach EN 12 831 aus dem summierten Wärmeverlust aller Einzelräume. Jedoch wurde mit dem sogenannten Aufheizfaktor ein neuer Aspekt in die Berechnung eingeführt. Er bezieht die zusätzliche Heizleistung ein, welche benötigt wird, um die Wärme von Innenräumen nach einem deutlichen Abfall der Nachttemperaturen schnell wieder auf einen Normwert anzuheben. Der Aufheizfaktor wird anhand der Norm-Außentemperaturen des Gebäudestandorts errechnet. Diese Temperatur wurde für alle deutschen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern bestimmt und katalogisiert. Die Norm-Außentemperatur stellt die Mindesttemperatur dar, nach der die Heizungsanlage zu dimensionieren ist.

In der Praxis hat die Umstellung auf die europäische Norm dazu geführt, dass die vorgeschriebene Heizleistung um 20 bis 40 Prozent angestiegen ist. Die Einbeziehung des Aufheizfaktors macht einen Teil der gestiegenen Anforderungen aus. Einige Detailunterschiede im Berechnungsverfahren tun ihr Übriges. Deutsche Heizungsexperten stehen den Berechnungsmethoden der EN 12 831 kritisch gegenüber. Bereits die Vorgängernorm DIN 4701 führte im Ergebnis dazu, dass Heizungsanlagen unrealistisch überdimensioniert wurden, da sie davon ausging, dass auch bei äußerst niedrigen Außentemperaturen jeder Raum eines Hauses eine angenehme Wärme haben müsse. Dies berücksichtigte reale Gegebenheiten und Bedürfnisse nur mangelhaft, da viele Räume nicht dauerhaft genutzt und im Winter kaum geheizt werden. Die Einführung der EN 12 831 verstärkte diese Fehlbeurteilung, belastete Heizanlagenbetreiber finanziell und förderte die Verschwendung kostspieliger Energieträger.

Geht es um die Montage, Wartung oder Erneuerung einer Heizungsanlage, unterstützt der Heizungsspezialist Ralf Mock seine Kunden nicht nur bei der Berechnung der notwendigen Heizungsgröße. Weiterführende Fragen zu allen Bereichen des Heizungsbaus beantwortet er jederzeit gerne.

Pressekontakt

Firma Mock - Heizung, Sanitär, Solar

Inh.: Ralf Mock

Schreber Strasse 29

27755 Delmenhorst

Tel.: 042 21 - 28 90 777

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