29. 05. 2013

Sie retten und schützen Leben. Umso besser, dass sie in vielen Bundesländern bereits Pflicht sind und in weiteren folgen. Mit der Regelung und einem flächendeckenden Meldesystem sollen Verbraucher geschützt und Schäden durch Hausbrände wirksam vorgebeugt werden. Über das sinnvolle Gesetz informiert die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.

Folgen für Mieter und Eigentümer

Viele Menschen sterben jährlich an den Folgen einer nicht rechtzeitig erkannten Rauchentwicklung. Häufig während der Nacht. Eine präventive Wirkung bieten Rauchwarnmelder. Alle Wohnungen mit einer Übergangsfrist für Bestandsbauten müssen in Hessen bis 31.12.2014 umgerüstet sein. Die Rauchmelderpflicht schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor. Auch für Vermieter und Mieter sieht das Gesetz Pflichten und Rechte vor. Für die Montage und Beschaffung der Rauchmelder ist der Eigentümer verantwortlich. Die Wartung beziehungsweise die Überprüfung der Funktionsbereitschaft und den Ersatz von Batterien muss der Mieter selbst übernehmen. Hauseigentümer unterliegen allerdings weiterhin der Verkehrssicherungspflicht und sollten sich daher nicht auf die Gewissenhaftigkeit der Mieter verlassen. Versagt der Rauchmelder im Brandfall, haftet der Eigentümer trotz der landesgesetzlichen Neuregelungen für den entstandenen Schaden. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die Wartung. Die Kosten können dann über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Hausverwaltung Gierschner

Ansprechpartner: Herr Gierschner

Brunnenweg 3

35394 Gießen

Tel.: 06 41 / 93 02 86

Fax: 06 41 / 93 02 88

E-Mail: info@hausverwaltung-gierschner.de

Homepage: www.hausverwaltung-gierschner.de

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