Neues Jahr, neue Regeln
Mit der Jahreswende haben sich auch einige Richtlinien im Steuergesetz geändert. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.
Vorhaltepflicht statt Vorlegepflicht
Im neuen Jahr kann man sich bei der Steuererklärung einiges an Papierkram sparen. Bisher war man in der Pflicht die verschiedenen Belege, die in der Steuererklärung vermerkt sind, vorzulegen. Dies gilt seit 2018 nicht mehr. Stattdessen muss man diese verwahren und nur bei Aufforderung des Finanzamtes vorlegen. Dies spart eine Menge Ärger beim Zusammensuchen der richtigen Belege.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Zum neuen Jahr gibt es mehr Zeit für die Steuererklärung – ganze zwei Monate. Ab sofort müssen die Steuererklärungen erst zum 31. Juli des Folgejahres vorgelegt werden. Wie auch bisher gilt: Wer den Dienst eines Steuerberaters nutzt, hat noch mehr Zeit. Die Frist liegt erst Ende Februar des übernächsten Jahres.
Strengeres Kassengesetz
Manipulationen der Kasseneinnahmen sollen mit strengeren Kontrollen eingedämmt werden. Alle elektronischen Kassen müssen ein elektrisches Journal über jede einzelne Ein- und Ausgabe führen. Außerdem kann das Finanzamt eine unangemeldete Kassennachschau während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten durchführen. Ausnahmen bilden nur kleine Betriebe, die viele Artikel an viele unbekannte Kunden verkauft. So wie beispielsweise eine Eisdiele.
Ob Sie von dem Kassengesetz und in welchem Umfang Sie betroffen sind, kann Ihnen nur ein Steuerberater sagen. Daher ist es ratsam, als Unternehmen einen Steuerberater zu beauftragen. Dies gibt Ihnen zudem, wie erwähnt, mehr Zeit für die Steuererklärung und Sie können sich ganz auf das Kerngeschäft konzentrieren. Im Raum Neuss - Grimlinghausen steht Ihnen dafür die Steuerkanzlei Schumacher zur Verfügung.
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