Rückkehr aus der PKV in die GKV jederzeit möglich?

Trotz der Gewährung von Annehmlichkeiten wie der freien Arztwahl und der Unterbringung

im Krankenhaus in Ein- oder Zweibettzimmern sowie weiteren Leistungsvorteilen wollen einige Arbeitnehmer zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Im Jahr 2017 liegt die Grenze bei 57.600 Euro, bei der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Die Rückkehr in die GKV ist generell nur möglich, wenn die Verdiensthöhe wiederum unterhalb der aktuellen Arbeitsentgeltgrenze fällt. Das passiert, wenn sich die Arbeitszeit reduziert oder die regelmäßigen Gehaltserhöhungen nicht mit der Entgeltgrenze mithalten kann. Bei Kurzarbeit und stufenweiser Eingliederung in das Erwerbsleben bleibt der Versicherungsstatus unverändert.

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig informiert in seiner Kanzlei in Mannheim über die Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung oberhalb der Arbeitsentgeltgrenze.

 

Information zur Rückkehrmöglichkeit in die GKV

 

Für unter 55-jährige Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, einen Teil des Verdienstes mit einer Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken und in die GKV mit Unterschreiten der Entgeltgrenze zurückzukehren. 2016 konnten maximal 2.976 Euro umgewandelt werden. Wird das Gehalt in feste und variable Bestandteile umgewandelt, zählen die Provisionen nicht mehr mit. Auch das Streichen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld kann dazu führen, dass die Entgeltgrenze für die Krankenversicherung nicht mehr überschritten wird. Wer ein Lebensalter von 55 und mehr Jahren erreicht hat, für den treffen besondere Regeln zu. Nicht mehr aufgenommen werden Arbeitnehmer in die GKV, wenn in den letzten fünf Jahren keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand oder wenn sie oder ihre Ehepartner in den letzten zweieinhalb Jahren krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig waren.

 

Über weitere Details zur Krankenversicherungspflicht informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig im persönlichen Gespräch mit seinen Mandanten in seiner Kanzlei in Mannheim. 

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