Richtig absetzen: Dienstleistungen für den Haushalt und Handwerkerrechnungen

Gartenarbeiten, Aufräum- und Entrümpelungsarbeiten, Grundreinigung für Wohnung und Fenster sowie die Gehwegreinigung zählen dazu. Arbeitskosten der Dienstleister und Fahrtkosten können bis zu einer Summe von 20.000 Euro in der Steuererklärung eingetragen werden. Davon steuerwirksam werden 20 Prozent: Das sind 4.000 Euro.
Dazu muss der Auftraggeber den Auftrag für eine haushaltsnahe Dienstleistung vergeben.
Beim Steuersparen mit Handwerkerrechnungen haben sich zum Vorjahr Ergänzungen ergeben. Mess- und Prüfarbeiten des Bezirksschornsteinfegermeisters können wie die Reinigungs- und Wartungsarbeiten komplett berücksichtigt werden. Nimmt der Handwerker beispielsweise die Waschmaschine oder die Haustür zur Reparatur mit in seine Werkstatt, können die Arbeitskosten trotz Reparatur außerhalb des Hauses steuerlich angesetzt werden. Wird der Bodenleger oder der Malermeister mit Renovierungsarbeiten beauftragt, fallen absetzbare Kosten an. In der Summe werden von maximal 6000 Euro Kosten 1200 Euro im Rahmen der 20-Prozent-Regelung anerkannt. Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim informiert über das Spektrum der absetzbaren Rechnungen für das Eigentum.

Haushaltshilfe und Pflegedienst

Wer eine Haushaltshilfe für die Pflege seines Eigentums einsetzt, kann diesen Arbeitslohn von der Steuer absetzen. Angesetzt werden kann ein Monatslohn von 450 Euro. Die Steuerminderung pro Jahr beträgt maximal 510 Euro. Berücksichtigt werden in gleichem Maße die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen. Werden die Kosten aus einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnaher Dienstleistungen parallel angesetzt, beispielsweise für die Haushaltshilfe und für den Gärtnergesellen, muss die geringfügige Beschäftigung von den haushaltsnahen Dienstleistungen abgerechnet werden. Die Sektoren haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen sind jedoch sehr komplex. Wer die Übersicht behalten möchte und das volle Potenzial ausschöpfen will, liegt mit der Unterstützung eines Steuerberaters in den richtigen Händen.

Antworten zum Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen gibt Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim. 

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