Sauberes Trinkwasser ist ein Menschenrecht

Die Vereinten Nationen haben im Juli 2010 den Zugang zu sauberem Trinkwasser und hygienischen Sanitärversorgungen zum Menschrecht erklärt. Obwohl seitdem einige Jahre vergangen sind, hat bis heute ein Großteil der Weltbevölkerung weder keimfreies Trinkwasser noch angemessene sanitäre Anlagen. Diese Zustände werden den Ansprüchen an Hygienebestimmungen nicht gerecht.

Viele Menschen müssen leiden und sterben, da die Erklärung der Vereinten Nationen nicht erfüllt werden kann. Obwohl Deutschland und Europa technisch weiterentwicklet sind, mangelt es selbst hier an der Hygiene des Trinkwassers und der Sanitäranlagen. In einigen EU-Ländern ist das zur Verfügung gestellte Trinkwasser nicht das größte Übel. Die Sorge gilt Abwässern und Kloaken, die ungefiltert in Flüsse und Seen entsorgt werden. In Asien werden Batteriesäuren direkt über Landflächen entsorgt. Unfruchtbares Land und lebensgefährliches Wasser sind die Folge.

Investition in ausreichende Wasserversorgung

Die Menschenrechterklärung auf Trinkwasser haben die Staaten in eine dreiteilige Pflicht genommen. Zu diesen gehören die Achtungspflicht, die Schutzpflicht und die Gewährleistungspflicht. Die Staaten sind aber nicht in der Lage diesen Verpflichtungen nachzukommen, da Sachverständige und Techniker nicht vorhanden sind oder an der Durchführung gehindert werden.

Milleniumsentwicklungsziele

Die Millenniumsentwicklungsziele wurden 2010 von den Vereinten Nationen formuliert und umfassen acht Punkte. Ein wichtiges Ziel bis 2015: Die Halbierung der Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen haben. Dank guter Zusammenarbeit wurde dieses Ziel 2012 erreicht. Dennoch sterben immer noch tausende Kinder an den Folgen von verschmutztem Wasser.

Die Missstände sind nicht nur in Entwicklungsländern zu finden: Auch in Industrieländern besteht die Problematik der Trinkwasserqualität. In Entwicklungsländern fehlt es an Geld Wissen, Technik und Überwachungsorganisation. Doch auch in Deutschland ist die ausreichende Trinkwasserqualität nicht gewährleistet. Der Verantwortung für das Trinkwasser nach der Wasseruhr, laut Trinkw VO 2011, kommen weder Eigentümer noch das Land nach. Die Ursache: die Wirtschaftsstruktur. Der Ablauf der Qualitäts- und Gesundheitsprüfung liegt bei den Ländern und ist bis heute noch nicht geregelt worden.

Fortsetzung folgt …
 

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