Selbstanzeige: verschärfte Regeln seit 2015

Die Zahl der prominenten Fälle nimmt zu und in den Medien ist die Selbstanzeige omnipräsent. Bald könnten die Selbstanzeigen sich drastisch reduzieren, denn die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sind seit Beginn des Jahres 2015 verschärft worden. Nun sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige enger gefasst worden. Über die Änderungen, die auf diejenigen zukommen, die eine Selbstanzeige vornehmen, informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim.

Änderungen im Überblick

Die Selbstanzeige und somit die Möglichkeit von Straffreiheit bleibt auch nach der Änderung seit 2015 erhalten. Allerdings werden die Voraussetzungen der Selbstanzeige enger gefasst und vor allem die finanzielle Belastung angehoben. Die Änderungen im kurzen Überblick. Straffreiheit ist ab dem 01. Januar 2015 grundsätzlich nur noch bis zu einem hinterzogenen Betrag in Höhe von 25.000 € je Tat möglich. Bisher lag die Grenze bei 50.000 €. Bis zu diesen Grenzen ist kein Strafzuschlag zu zahlen. Die Höhe des Strafzuschlags liegt derzeit bei fünf Prozent des hinterzogenen Betrags. Durch die Änderung wird der Strafzuschlag nun anhand der Höhe des hinterzogenen Betrages gestaffelt. Er beträgt ab dem 01. Januar 2015 dann 10% bei einem hinterzogenen Betrag bis zu 100.000 €, 15% bei einem hinterzogenen Betrag zwischen 100.000 € und bis zu 1.000.000 € und 20% bei einem hinterzogenen Betrag über 1.000.000 €. In Zukunft werden außerdem ohne Ausnahmen Hinterziehungszinsen für den hinterzogenen Betrag fällig. Werden diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist beglichen, ist keine Straffreiheit möglich. Weiterhin ändert sich die Verjährungsfrist für die Strafbarkeit von Steuerhinterziehung. Sie wird nun für alle Fälle auf zehn Jahre ausgedehnt. Vorher lag sie regelmäßig bei fünf Jahren und nur in besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 AO) bei zehn Jahren. Weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Selbstanzeige erläutert ein Steuerberater ausführlich.

Für offene Fragen und nähere Informationen steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
 

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