Regelung des Vorsteuerabzugs gilt auch für Anbauten
Nutzt ein Unternehmer Immobilien sowohl privat als auch unternehmerisch, darf er sie steuerrechtlich komplett dem Unternehmen zurechnen. Hierdurch profitiert er von einem Vorsteuerabzug auf Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie. Der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig...