Gute Nachrichten für Arbeitnehmer ? Arbeitgeber dürfen künftig Smartphone & Co. steuerfrei überlassen
Ohne Computer, Telefon & Co. geht es im Berufsleben kaum noch. Eine
ständige Erreichbarkeit muss gegeben sein, um erfolgreich zu sein. Bisher ist die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Dies galt nicht...