Trinkwasser in Deutschland – was kommt aus dem Wasserhahn?
Deutschland ist im Ausland bekannt für Perfektion und Sauberkeit. Wir sind es gewohnt, den Wasserhahn aufzudrehen und ständig und überall Wasser in Trinkwasserqualität zu haben. Rein, klar, ohne Schwebeteilchen, farblos, geruchs- und geschmacksneutral soll es aus der Leitung kommen, so schreibt es die Trinkwasserverordnung vor. Doch wer stellt sicher, dass die Qualität gewährleistet ist? Wer kontrolliert den Stoff, der aus der Leitung fließt?
Der Sachverständige Jürgen Elsaß hat Bedenken: „Alles, was der Wasserversorger zur Verfügung stellt, also bis zum Zugang zu den Häusern, in denen die Menschen leben, sind Qualität und Reinheit gesichert und unterliegen der Kontrolle der Versorger und des Bundes. Was ab der Wasseruhr in den Leitungen bis zur letzten Entnahmestelle im Haus passiert, ist problematisch, um nicht zu sagen potenziell gesundheitsgefährdend.“ Jürgen Elsaß weiß, wovon er spricht. Ein Todesfall in der eigenen Familie ist auf Verunreinigungen im Trinkwasser zurückzuführen. Seit 2009 kämpft der Trinkwasser-Experte für eine deutschlandweit einheitliche und nachvollziehbare Kontrolle der Qualität. Das Fehlen einheitlicher Regeln und die regional unterschiedliche Handhabung des Problems haben dazu geführt, dass sich ein Markt fragwürdiger Gutachter gebildet hat. Die Gutachten sind meist wertlos und ohne Aussagekraft. „Die Menschen müssen sich von einem Sachverständigen, der die Materie kennt, beraten lassen und die Politik muss handeln. Sie muss die entsprechenden Verordnungen schaffen, damit die Trinkwasserqualität auch in den Leitungen der Häuser eindeutig geregelt ist“, so Jürgen Elsaß.
Wasserwege von der Quelle zum Menschen
Können wir dem Wasser aus dem Wasserhahn vertrauen, nach dem es mehrfach recycled durch etliche Kilometer von Leitungen geflossen ist? Wie alles in der EU und in Deutschland ist das genau geregelt: Im Jahr 2001 wurden die Definition und die Reinheit des Wassers festgelegt. Das Wasser vom Hersteller bis zur letzten und am wenigsten benutzten Zapfstelle wurde als Trinkwasser definiert. Die Reinheit des Trinkwassers ist im Lebensmittelgesetz in der Trinkw VO 2001 festgelegt und nie geändert worden. Rein, klar, farblos, geruchs- und geschmacksneutral! Die Grenzwert-Tabelle gilt für den Bund, Hersteller/Lieferanten und zwar bis zur Wasseruhr/Eintritt in die Gebäude. Ab der Wasseruhr gelten andere Grenzwerte. Dies sind die Werte direkt hinter der Wasseruhr. Das ist das Trinkwasser, was von dem Hersteller/Lieferanten angeliefert wurde.
Im Jahre 2011 wurde die Verantwortung für die Reinheit des Trinkwassers geteilt. Vom Hersteller oder Lieferanten bis zum Eintritt in die Gebäude, also an der Wasseruhr, sind der Hersteller und der Bund zuständig. Ab dem Eintritt in die Gebäude sind das Land und der Eigentümer verantwortlich.
Gefahr aus dem Wasserhahn
Der größte Teil unseres Trinkwassers kommt aus den Seen, Flüssen und dem Grundwasser. In einem aufwendigen Verfahren in „Versuchsanlagen“ wird Abwasser aus den Städten in sauberes Wasser umgewandelt, das nach dem Durchlauf der Anlage als Trinkwasser gemäß der Trinkw VO in das Netz eingeleitet werden kann. Das Trinkwasser in den Transportleitungen zum Verbraucher – Wasseruhr – wird regelmäßig auf seinen Reinheitsgrad – chemisch und bakteriell – überprüft. Das Problem besteht ab der Wasseruhr, also ab dem Eintritt in den Privatbereich. Alte Rohre sind eisenverzinkte Rohre. Durch die Jahre wird der Zinkbelag abgetragen. An den freien Stellen lagert sich der Kalk ab und bildet eine Kalk-Eisen-Verbindung. Diese Verbindung ist die Brutstätte für die Vermehrung der Trinkwasser Bewohner - Bakterien, Pilze, Keime- im Volksmund „Legionellen“, die dem Menschen gesundheitlichen Schaden ja bis zu Tode bringen können. Herr Jürgen Elsaß schlägt Alarm: „Der Konsum dieses Wassers ist kriminell, egal wie lange es aus der Leitung läuft, es verstößt gegen das Lebensmittelgesetz. Es ist ein Skandal, dass die Trinkwasserqualität von der Wasseruhr bis zu den Entnahmestellen seitens des Bundes gesetzlich geregelt ist, aber seitens der Länder und der Eigentümer nicht verwirklicht wird. Wer ist für die Kontrolle zuständig? Wer ist verantwortlich für die Sanierung? Wer trägt die Kosten?“ Herr Jürgen Elsaß kritisiert die Unfähigkeit der verantwortlichen Personen, diese Sanierung des Trinkwassers gemäß der Trinkw VO 2001 und 11.2011 in die Wege zu leiten.
Ein weiteres Problem: Bei Leitungssanierungen kommt es immer wieder zum Streit um die Kosten der Sanierung. Deshalb fordert Jürgen Elsaß, eine Stelle einzurichten, die die Trinkwasserqualität auf den letzten Metern regelt und definiert, wer die Kosten einer Sanierung zu tragen hat.
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