Vereinbarkeit von vorgezogener Rente mit Solarstromeinkünften

Die Solarstromanlage auf dem Hausdach erfreut den Frührentner in zweifacher Hinsicht. Sein kompletter Stromverbrauch wird ohne Fremdanbieter abgedeckt und seine Stromüberschüsse werden ihm nach Einspeisung ins Netz vergütet. Dabei ist die Stromeinspeisung um so höher, je mehr Sonnenstunden die Sonne bereitstellt. Werden die Einnahmen aus dem Stromverkauf zu hoch, droht eine Rentenkürzung. Die Grenze für einen Hinzuverdienst für Rentner mit vorgezogenem Ruhegeld ist auf 450 Euro festgelegt. Bei diesen Einnahmen besteht die Informationspflicht an den Rentenversicherungsträger und das Eintragen in den Steuerbescheid. Für Bezieher von Hinterbliebenrenten gilt Ähnliches. Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über das Thema Rente und Solarstromeinkünfte.

Zuverdienstgrenzen bei Frührentnern

Aus steuerrechtlicher Sicht gelten die Betreiber von Solarstromanlagen als Unternehmer, sobald sie ihre Strom-Überschüsse ins öffentliche Netz speisen. Das kann zum Problem werden, wenn man in die vorgezogene Rente geht. Denn dann sind dem Hinzuverdienst Grenzen gesetzt. Zwar ist es unwahrscheinlich, dass die Fotovoltaikanlage 450 Euro im Monat an Überschüssen erwirtschaftet. Doch wenn sich weitere Einkünfte ergeben, etwa aus der Tätigkeit in einem Minijob, kann der kritische Punkt überschritten werden. Die Rentenkürzung tritt ein. Mit einer Rentenkürzung in Richtung Teilrente gibt sich kein Rentner zufrieden. Als kleiner Trost versöhnt die Aussicht, für zwei Monate im Jahr bis zu 900 Euro Zuverdienst kassieren zu dürfen. Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze fällt das Limit: Der maximalen Einspeisung der Solarenergie sind keine Grenzen mehr gesetzt.

Für weitere Informationen und offene Fragen zur Rente und zur Einspeisung von SolarsDie Solarstromanlage auf dem Hausdach erfreut den Frührentner in zweifacher Hinsicht. Sein kompletter Stromverbrauch wird ohne Fremdanbieter abgedeckt und seine Stromüberschüsse werden ihm nach Einspeisung ins Netz vergütet. Dabei ist die Stromeinspeisung um so höher, je mehr Sonnenstunden die Sonne bereitstellt. Werden die Einnahmen aus dem Stromverkauf zu hoch, droht eine Rentenkürzung. Die Grenze für einen Hinzuverdienst für Rentner mit vorgezogenem Ruhegeld ist auf 450 Euro festgelegt. Bei diesen Einnahmen besteht die Informationspflicht an den Rentenversicherungsträger und das Eintragen in den Steuerbescheid. Für Bezieher von Hinterbliebenrenten gilt Ähnliches. Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über das Thema Rente und Solarstromeinkünfte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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