Werkvertrag beim Hausbau – Rechtsanwalt Norbert Galda in Mainz

Ein Werkvertrag wird immer dann geschlossen, wenn sich ein Unternehmer dazu verpflichtet, ein Werk herzustellen. Im Vertrag wird sowohl der vereinbarte Preis als auch das gewünschte Arbeitsergebnis festgehalten. Im Falle einer Immobilie meint das die detaillierte Beschreibung des Hauses. Bauherr und Auftragnehmer können im Vertrag also genau nachlesen, wie das Haus zu bauen ist. Dies ist besonders wichtig, falls Mängel am Bau auftreten. Kommt es zu Streitigkeiten rund um den Werkvertrag, ist Rechtsanwalt Norbert Galda in Mainz der richtige Partner an Ihrer Seite. Mit jahrelanger Erfahrung im Rechts- und Bauwesen dient er mit umfassenden Kenntnissen über die Gesetzgebung zum Baurecht und die dazu durch die Gerichte getroffenen Entscheidungen.

Unterstützung im Streitfall

Mit dem Werkvertrag vereinbart der Auftraggeber, wie der Bauunternehmer das Werk mangelfrei herstellen soll. Doch auch wenn ein Vertrag mit einem detaillierten Leistungsverzeichnis abgeschlossen wird, kann es zu Streitigkeiten kommen. In einem Streitfall ist der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Norbert Galda in Mainz an Ihrer Seite und kämpft für Ihr Recht. Lehnen Sie sich beim Hausbau zurück und vertrauen Sie auf die Erfahrung des Rechtsanwalts in Mainz.  

Der Anwalt berät Sie in den Bereichen: 
•    Architekten- und Ingenieurrecht
•    Werkvertragsrecht
•    Immobilien- und Grundstücksrecht
•    WEG-Recht
•    Maklerrecht
•    Miet- und Pachtrecht
•    Bauträgerrecht
 

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