Die Gewerblichkeit der Arztpraxis
Niedergelassene Ärzte werden steuerrechtlich den Freiberuflern zugerechnet. Ihre Tätigkeit unterliegt somit nicht der Gewerbesteuer. Die Aufnahme zusätzlicher Leistungsbereiche kann jedoch dazu führen, dass die Arztpraxis als Gewerbe bewertet wird. Welche Faktoren niedergelassene Ärzte in diesem...