Das Getrenntleben vor der Ehescheidung
Die Ehescheidung ohne ein Getrenntleben der Ehegatten kommt nach § 1565 Abs. 2 BGB nur in unzumutbaren Härtefällen infrage und ist dementsprechend eine Ausnahmeerscheinung. Die Familienrechtsexperten der Kanzlei Dobiasch & Richter erläutern, was scheidungsbegehrende Ehegatten beachten müssen...