18. 02. 2013

Wenn man seinen Angehörigen selbst pflegt, bezieht man Pflegegeld, um die Betreuung zu finanzieren. Mit dem Erhalt des Geldes ist man gleichzeitig dazu verpflichtet, die häusliche Pflegesituation in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Der sogenannte Beratungseinsatz dient nicht nur der Kontrolle, sondern vielmehr der Beratung des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson. So ist jederzeit die optimale Qualität der Pflege für den Angehörigen sichergestellt und die Pflegeperson erfährt so Unterstützung. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB X übernimmt ein ambulanter Pflegedienst zuverlässig. Über die Umsetzung und Ziele informiert der ambulante Pflegedienst Elia aus Pforzheim.

Ziele des Beratungseinsatzes

Eine ambulante Pflegeeinrichtung übernimmt den Beratungseinsatz kostenfrei und hält sämtliche Informationen fest. Außerdem schickt sie eine Bescheinigung über die durchgeführte Überprüfung an die Pflegekasse. Wie häufig der Beratungseinsatz erfolgen muss, hängt davon ab, welche Pflegestufe man erhält. Bei der Pflegestufe I und II ist alle sechs Monate eine Beratung durchzuführen. Ist man der Pflegestufe III zugeordnet, ist dies alle drei Monate notwendig. Der Beratungseinsatz verfolgt dabei das Ziel, die Qualität der Pflege zu gewährleisten und dem Pflegenden beratend zur Seite zu stehen. Unter anderem gilt es festzustellen, ob der derzeitige Pflegebedarf ausreicht, oder ob eine andere Einstufung erforderlich ist. Zudem wird geklärt, ob weitere Hilfsmittel erforderlich sind, um eine adäquate Pflege umzusetzen. Außerdem werden der Pflegeperson konkrete Vorschläge unterbreitet, mit welchen Maßnahmen eine Optimierung der Versorgungssituation möglich ist.

Für ausführliche Informationen steht der ambulante Pflegedienst Elia aus Pforzheim jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Pflegedienst Elia

Ansprechpartnerin: Mona Bleher

Waldschulstr. 13

75180 Pforzheim

Tel.:07231 6036251

E-Mail: pflegedienst-elia@web.de

Homepage: www.pflegedienst-elia.de

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