12. 07. 2011

Die Selbstbestimmtheit des Menschen gehört zu den höchsten Rechtsgütern überhaupt. Und doch kann sie durch verschiedenste Ereignisse ein unvermitteltes Ende nehmen. Um dem Recht auf Selbstbestimmung Ausdruck zu verleihen, wenn ein Mensch ohne die Hilfe Dritter nicht mehr auskommt, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, rechtsverbindliche Vorkehrungen zu treffen.

Die Betreuung von Intensivpflegepatienten weckt fast zwangsläufig das Verständnis für die Bedeutung eines selbstbestimmten Lebens. Das Mitarbeiterteam des L&W Intensivpflegedienstes erfährt dies seit vielen Jahren Tag für Tag und empfiehlt, durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sicherzustellen, dass den eigenen Bedürfnissen Genüge getan wird, wenn man selbst nicht mehr dafür sorgen kann.

Damit ein Mensch über seine Lebensführung verfügen kann, wenn er seine vielfältigen Angelegenheiten nicht selbst zu regeln vermag, wurde das Recht geschaffen, über wichtige Lebensbereiche im Voraus zu verfügen.

Mit einer Vorsorgevollmacht versetzt die bevollmächtigende Person einen Menschen in die Lage, über ihre alltägliche Lebensführung zu entscheiden, wenn es ihr selbst nicht möglich ist. So wird vermieden, dass hierfür ein Unbekannter vom Gericht bestimmt werden muss.

Ist eine Person nicht mehr fähig, ihre Rechtsangelegenheiten eigenständig zu regeln, wird vom Gericht ein Rechtsbetreuer bestellt. Mittels einer Betreuungsverfügung wird auch hier eine vorausschauende Gestaltung möglich. Durch sie betraut der Verfügende eine andere Person mit seiner Rechtsbetreuung. Außerdem darf er Personen, von denen er auf keinen Fall vertreten werden will, als Rechtsbetreuer ausschließen. Bestimmte Lebensumstände wie die Unterbringungsregelung im Pflegefall können ebenfalls bereits im Voraus geregelt werden.

Zu einem selbstbestimmten Leben gehört die Entscheidung über die Inanspruchnahme medizinischer Verfahren und Maßnahmen. Mittels einer Patientenverfügung wird der Willen des Verfügenden in dieser Hinsicht rechtverbindlich dokumentiert. Ist er nicht in der Lage, bewusst über die Annahme oder Ablehnung medizinischer Maßnahmen zu entscheiden, setzt die Patientenverfügung seinen Willen in diesem äußerst sensiblen und wichtigen Lebensbereich durch.

Angesichts ihrer Bedeutsamkeit ist es nicht immer leicht, verbindliche Vollmachten oder Verfügungen zu verfassen. Zudem sollten sie aufgrund ihrer teils gravierenden Folgen unbedingt nach einer umfassenden fachlichen Expertenberatung angefertigt werden. Der L&W Intensivpflegedienst bietet in diesem Zusammenhang gerne seine Unterstützung an.

Pressekontakt

L & W Intensivpflegedienst Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Ansprechpartner: Sven Liebscher

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Telefon: 0 89 / 75 97 94 90

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