8. 10. 2013

Schwierigkeiten zu greifen, zu laufen oder Probleme mit der Kontinenz. Diese und andere Beeinträchtigungen können den dauerhaften oder zeitweiligen Einsatz medizinischer Hilfsmittel notwendig werden lassen. Gerade in diesen Phasen benötigen die Betroffenen die entsprechenden Produkte, die für eine Linderung und Verbesserung des Gesundheitszustandes sorgen und zu einem komplikationslosen Umgang mit dem Alltag beitragen, dringend. In Bezug auf die Hilfsmittelversorgung stellt sich immer die Frage nach der Kostenübernahme. Das Sanitätshaus Würger aus Bochum klärt auf.

Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Die Kosten für Hilfsmittel tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Diese kommen infrage, wenn sie zum Erfolg einer Krankenbehandlung beitragen, wenn sie präventiv vor einer körperlichen Beeinträchtigung schützen oder eine bereits vorhandene Behinderung ausgleichen. Hilfsmittel gibt es für viele Anforderungen und Bedürfnisse. Zu ihnen zählen Inkontinenzhilfen, Prothesen, Rollstühle und Greifhilfen. Grundsätzlich werden Hilfsmittelkosten nur übernommen, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Verordnung anfallen. Wie sieht es mit der Kostenübernahme aus? Für Hilfsmittel wie beispielsweise Inkontinenzhilfen und Stomaartikel, die zu den Verbrauchsmitteln zählen, müssen vom Patienten zehn Prozent der Kosten pro Packung bezahlt werden. Maximal aber nur zehn Euro für den gesamten Bedarf an Hilfsmitteln im Monat. Für alle anderen Hilfsmittel gilt die Zuzahlungsregel von zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags. Das bedeutet mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht das Sanitätshaus Würger aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Med.-Fachhandel / Sanitätshaus Würger

Ansprechpartner: Karsten Würger

Hochstrasse 44

44866 Bochum

Telefon.: 0 23 27 / 58 65 46

Fax.: 0 23 27 / 58 65 47

E-Mail wuergerhomecare@arcor.de

Homepage: www.sanitaetshaeuser-bochum.de

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