18. 08. 2011

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind häufig damit überfordert, die benötigten Pflege- und Hilfsmaßnahmen in Eigenregie zu organisieren. Eine Vielfalt von Gesetzen und schwer durchschaubaren Verfahrensweisen der Kranken- und Pflegekassen macht ihnen das Leben schwer und verhindert die Inanspruchnahme benötigter Pflegemaßnahmen.

Für die Sicherstellung einer bestmöglichen Pflege bedarf es eines kompetenten Ansprechpartners. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und am 1. Januar 2009 einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Was diese Beratung bezweckt, schildert die Euskirchener Tagespflege Wohlfühlen Plus.

Den Beratungsanspruch des Pflegebedürftigen erfüllen Pflegeberater, die über eine umfangreiche Aus- und Weiterbildung in Sozialrecht, Pflege und Sozialarbeit verfügen. Neben einer fachlichen Ausbildung müssen sie über praktische Erfahrung im Pflegewesen verfügen und dessen alltägliche Abläufe wenigstens im Rahmen eines Praktikums erfahren haben. Für eine flächendeckende Verfügbarkeit des Beratungsangebotes engagieren sie sich in Beratungseinrichtungen von Pflegekassen und Pflegediensten oder vor Ort beim Pflegebedürftigen.

Der Inhalt der Pflegeberatung wird in § 7a SGB XI festgelegt. Sie soll:

· Hilfe bei der Auswahl von Sozialleistungen und Hilfsangeboten bieten.

· die Hilfsbedürftigkeit des Betroffenen unter Beachtung eines MDK-Gutachtens erfassen und analysieren.

· einen Versorgungsplan erstellen.

· nötige Pflegemaßnahmen einleiten, überwachen und gegebenenfalls anpassen.

· in komplizierten Fällen den Pflegeprozess auswerten und dokumentieren.

Wenn der Pflegebedürftige es wünscht, werden dritte Personen in die Pflegeberatung einbezogen. Sinnvoll ist dies beispielsweise für seine Angehörigen oder den Lebenspartner. Sie gehören zum engen Umfeld und sind insbesondere bei einer ambulanten Pflege in alle Abläufe integriert.

Die Pflegeberatung soll das Zusammenwirken aller an der ambulanten Pflege Beteiligten fördern und die Notwendigkeit der kostenintensiven stationären Betreuung reduzieren. Dies kommt dem Staat und den Betroffenen selbst entgegen, die dank einer effektiven Beratung weniger Geld für die Pflege aufwenden müssen und in ihrer gewohnten Umgebung leben können.

Die Euskirchener Tagespflege Wohlfühlen Plus engagiert sich mit qualifizierten Pflegeberatern für die sachgerechte und individuelle Beratung ihrer Klienten. Die Praxiserfahrung ihres Personals stellt sicher, dass den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Rechnung getragen wird. Gerne beantwortet das Mitarbeiterteam von Wohlfühlen Plus Fragen zum Ablauf der Pflegeberatung.

Pressekontakt

Wohlfühlen Plus

Karola Robbel

Kirchwall 16a

53879 Euskirchen

Tel.: 0 22 51 – 8 10 69 30

Fax: 0 22 51 – 8 10 69 31

Mobil: 0172 – 97 00 537

E-Mail: mail@wohlfuehlenplus.de

Homepage: www.wohlfuehlenplus.de

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