29. 01. 2013

Zähne können durch eine gezielte Vorsorge bis ins hohe Alter erhalten bleiben.Um Erkrankungen wie Karies und Parodontitis (Zahnbetterkrankung) zu vermeiden, ist eine gute Mundhygiene eine wichtige Voraussetzung. Als alleinige Maßnahme reicht diese jedoch nicht aus. Denn Ablagerungen können hartnäckig sein und Plaque kann sich an schwer zugänglichen Stellen festsetzen. Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) bietet die Lösung. Die Darstellung, dass die PZR eine sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistung“ (IgeL) sei, hält die Zahnärztekammer Nordrhein für falsch. Hierüber informiert die Zahnarztpraxis Huebert aus Minden.

Eine Leistung mit großem Nutzen

Als IgeL Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) werden jene Leistungen bezeichnet, die nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden und bei denen weder die Notwendigkeit noch die Wirksamkeit klar anerkannt ist. Die professionelle Zahnreinigung wurde Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bewusst vom Gesetzgeber als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen. Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren die PZR teilweise im Rahmen von freiwilligen Leistungen. Das bedeutet, dass die professionelle Zahnreinigung sehr wohl einen positiven Nutzen hat. Sie verhindert Erkrankungen der Mundhöhle wie Karies und Parodontitis. Das bestätigen Langzeitstudien der Universität Göteborg. Vizepräsident und Pressereferent der Zahnärztekammer Nordrhein Hausweiler sieht eine Verunsicherung der Patienten durch eine falsche Berichterstattung. Sie bekommen das Gefühl, der Zahnarzt biete ihnen Leistungen an, die überhaupt nicht notwendig seien und Geld einbringen.

Für ausführliche Informationen steht die Zahnarztpraxis Brigitte Huebert aus Minden jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Zahnarztpraxis Brigitte Huebert

Ansprechpartnerin: Brigitte Huebert

Tonweg 30

32429 Minden

Tel: 0571 580155

Fax: 0571 58274

E-Mail: praxishuebert@t-online.de

Homepage: www.zahnaerztin-huebert.de

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