Die nachträgliche Korrektur der Betriebskostenabrechnung
Der Bundesgerichtshof stärkte in seinem Urteil vom 12.01. 2011 (BGH VIII ZR 296/09 die Rechte von Vermietern zur Korrektur der Betriebskostenabrechnung. Über seine aktuelle Entscheidung zum Wohnraummietrecht berichten die Nürnberger Mietrechtsexperten der Anwaltskanzlei Päch & Päch.
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