Aufwendungen für Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden
Die Kosten, die bei einem Erststudium oder durch eine erste Berufsausbildung entstehen, können im Rahmen der Einkommenssteuer nicht als vorweggenommene Werbungskosten oder als Betriebskosten beachtet werden. Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim informiert über die Möglichkeiten der...