Beruflich bedingte Umzugskosten sind abzugsfähig
Bei beruflich veranlassten Umzügen können Arbeitnehmer Umzugskosten als Werbungskosten abziehen. Hierfür ist die berufliche Veranlassung die Grundvoraussetzung für den Abzug der Umzugskosten als Werbungskosten. Ein Umzug ist dann betrieblich veranlasst, wenn die berufliche Tätigkeit des...
