Bundesverfassungsgericht hebt Unterhaltsberechnungsmethode auf
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.01.2011 die vom Bundesgerichtshof begründete „Drittelmethode“ zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts aufgehoben. Über das vielbeachtete Urteil und seine Folgen berichten die Familienrechtsexperten der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner...