Die Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen
Der Bundesgerichtshof hat am 02.03.2011 über die Zulässigkeit einer Mieterhöhung nach unangekündigten Modernisierungsmaßnahmen entschieden (BGH VIII ZR 164/10). In Anbetracht dieser aktuellen Entscheidung informiert die Nürnberger Anwaltskanzlei Päch & Päch über die ihr zugrundeliegende...